Köln, das ist für einen Basler nicht selten Liebe auf den ersten Blick. Denn da sind diese auffälligen Parallelen: Die Verbundenheit zur Stadt, zum Fussballclub, zur Fasnacht und der damit einhergehenden Erhaltung des Dialekts – und die Tatsache, dass «man» eben ein bisschen anders tickt. Auch was den Stadt-Marathon anbelangt. Während jener von Basel nach verheissungsvollem Auftakt im Jahr 2005 längst an Bedeutung verloren hat, kämpft die Veranstaltung knapp 500 Rheinkilometer weiter unten mit ganz anderen Problemen, die aber ebenso gut auch nach «z Basel an mym Rhy» passen würden.
Et bliev nix wie et wor, könnte man – Artikel 5 des Rheinischen Grundgesetzes folgend – konstatieren: Bereits während meines Rekordlaufs im Oktober 2013 war nämlich klar, dass die diesjährige Veranstaltung um einen Monat vorverschoben wird. Grundsätzlich am zweiten September-Wochenende solle das Spektakel in der Domstadt künftig stattfinden, liessen die Organisatoren verlauten. Ein Plan, der zumindest am vergangenen Wochenende auch umgesetzt wurde.
Die Verlegung hatte einen organisatorischen Grund: Weil das Staatenhaus als Austragungsort für die parallel stattfindende Marathon-Messe nicht mehr zur Verfügung stand, zog man in die Lanxess-Arena weiter – und musste sich dort terminlich entsprechend fügen. Getreu dem Motto (Art. 1, Rheinisches Grundgesetz): Et es wie et es.
Doch ab jetzt wird es kompliziert: Eigentlich müsste der 19. Köln-Marathon folglich am 13. September 2015 stattfinden. Geht aber nicht, die Stadt verweigert die Genehmigung. Dann findet nämlich die Wahl des Oberbürgermeisters statt. «Wir haben um eine Verschiebung gebeten, weil die Erreichbarkeit der Wahllokale gewährleistet sein muss», wird Stadtsprecher Gregor Timmer in einem Bericht der «Kölnischen Rundschau» zitiert. Man wolle auf Nummer sicher gehen und keine juristische Anfechtung der Wahl riskieren, heisst es weiter.
Dieser Tage beissen sich die Organisatoren an Artikel 7 des Rheinischen Grundgesetzes (Wat wells de maache) noch die Zähne aus. Noch weiter vorziehen will man den Termin offenbar nicht, eine Woche nach hinten, sei laut Bericht aber auch unmöglich: Dann sei die Lanxess-Arena bereits besetzt, wieder einen neuen Ort (die Messe am vergangenen Wochenende war ausgebucht!) wolle man den Ausstellern nicht zumuten. Und anschliessend beginnen die Herbstferien.
Die Terminprobleme der Veranstaltung sind übrigens alles andere als neu: So findet sich beispielsweise im Online-Magazin «Laufen in Köln» unter dem Titel «Köln-Marathon auf Terminsuche» ein Bericht aus dem Jahr 2003. Damals war man sich im Startgelände in Deutz mit der Fotomesse Photokina ins Gehege gekommen (Do laachs de disch kapott, Art. 11, Rheinisches Grundgesetz).
Dass es auch 2015 zu einem Happy End kommen wird, steht ausser Frage – auch dafür sorgt schliesslich das Rheinische Grundgesetz mit den Artikeln 2 und 3: Et kütt wie et kütt und Et hätt noch emmer joot jejange.

(Quelle: SurfGuard/CC/Flickr)





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